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Artikel vom: 08.07.2010
Strafverfahren eingeleitet
gegen 210 Zeitarbeitsfirmen
Gegen 210 Zeitarbeitsfirmen wurden 2009 im Saarland und in Rheinland-Pfalz Strafverfahren eingeleitet, wie die Bundesagentur für Arbeit gestern bekannt gab. Dabei handelte es sich um Vorfälle wie zu geringe Bezahlung und Aussetzen der Gehaltszahlungen im Krankheitsfall.
Quelle:
Radio Saarbrücken 99.6











